Folgende Behandlungen dürfen nur Personen mit einem Sachkundenachweis nach Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c oder Ärztinnen oder Ärzte nach Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a oder deren Praxispersonal nach Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b durchführen: 1.1
Nur für Ärzte und Praxispersonal zugelassene Behandlungen
Was versteht man unter direkt unterwiesenem Praxispersonal?
Unter direkt unterwiesenem Praxispersonal versteht man Mitarbeiter, welche von einem Arzt / einer Ärztin angestellt sind und welche unter deren Kontrolle, Verantwortung und Aufsicht sind. Arzt /
Ärztin müssen am Ort der Behandlung physisch anwesend sei. Es reicht beispielsweise nicht, wenn ein Arzt zufälligerweise im gleichen Hus praktiziert.
Am 1. Juni 2019 ist ein Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG) in Kraft getreten. Diese Massnahmen sind in der Verordnung V-NISSG umgesetzt. Das Gesetz schützt Kundinnen und Kunden, Patientinnen und Patienten und nicht zuletzt auch die Anwender und Anwenderinnen vor unsachgemässer Anwendung und den damit verbundenen gesundheitlichen Risiken
Ab 1. Juni 2024 dürfen die in der V-NISSG aufgeführten Behandlungen mit nichtionisierender Strahlung oder Schall nur noch von Personen durchgeführt werden, die einen entsprechenden Sachkundenachweis erworben haben. Je nach Tätigkeit gibt es verschiedene Sachkundenachweise. CarolineSaintPierre hat sich auf die Haarentfernung mit dem Laser spezialisiert und hat damit die entsprechende Expertise. Aufgrund der zahlreichen Nachfragen hoffen wir, Ihnen ab Herbst 2023 weitere Sachkunde-Nachweise bei CSP anbieten zu können.