Mit dem Sachkunde-Nachweis erlaubte Behandlungen

Folgende Behandlungen dürfen nur Personen mit einem Sachkundenachweis nach Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c oder Ärztinnen oder Ärzte nach Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a oder deren Praxispersonal nach Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b durchführen: 1.1

  •     Akne
  •     Cellulite und Fettpolster
  •     Couperose
  •     Blutschwämmchen und Spinnennävi, die kleiner als oder gleich 3 mm
  •     Falten
  •     Nagelpilz
  •     Narben
  •     Postinflammatorische Hyperpigmentierungen
  •     Striae
  •     Die Entfernung von Haaren
  •     Die Entfernung von Permanent-Make-up mittels Laser
  •     Die Entfernung Tätowierungen mittels Laser
  •     Akupunktur mittels Laser


Nur für Ärzte und Praxispersonal zugelassene Behandlungen

  •     Aktinische und seborrhoische Keratosen
  •     Altersflecken
  •     Angiome / Blutschwämme grossflächig (grösser als 3 mm)
  •     Dermatitis
  •     Ekzeme
  •     Feigwarzen
  •     Fibrome
  •     Feuermale
  •     Keloide
  •     Melasma
  •     Psoriasis
  •     Syringome
  •     Talgdrüsenhyperplasie
  •     Varizen und Besenreiser
  •     Vitiligo
  •     Warzen
  •     Xanthelasmen


Was versteht man unter direkt unterwiesenem Praxispersonal?

Unter direkt unterwiesenem Praxispersonal versteht man Mitarbeiter, welche von einem Arzt / einer Ärztin angestellt sind und welche unter deren Kontrolle, Verantwortung und Aufsicht sind. Arzt / Ärztin müssen am Ort der Behandlung physisch anwesend sei. Es reicht beispielsweise nicht, wenn ein Arzt zufälligerweise im gleichen Hus praktiziert.

Rechtliche Situation

Am 1. Juni 2019 ist ein Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG) in Kraft getreten. Diese Massnahmen sind in der Verordnung V-NISSG umgesetzt. Das Gesetz schützt Kundinnen und Kunden, Patientinnen und Patienten und nicht zuletzt auch die Anwender und Anwenderinnen vor unsachgemässer Anwendung und den damit verbundenen gesundheitlichen Risiken 

 

Ab 1. Juni 2024 dürfen die in der V-NISSG aufgeführten Behandlungen mit nichtionisierender Strahlung oder Schall nur noch von Personen durchgeführt werden, die einen entsprechenden Sachkundenachweis erworben haben. Je nach Tätigkeit gibt es verschiedene Sachkundenachweise. CarolineSaintPierre hat sich auf die Haarentfernung mit dem Laser spezialisiert und hat damit die entsprechende Expertise. Aufgrund der zahlreichen Nachfragen hoffen wir, Ihnen ab Herbst 2023 weitere Sachkunde-Nachweise bei CSP anbieten zu können.

 

CarolineSaintPierre

Freie Strasse 17

CH-4001 Basel

Telefon +41 61 271 82 22

Mail c.saint.pierre@sunrise.ch